Art. 32
Kosten des Schiedsverfahrens
Die Kosten des Schiedsverfahrens umfassen insbesondere
(i) die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter,
(ii) die Honorare und Auslagen vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger,
(iii) die den Parteien im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren anfallenden angemessenen Aufwendungen und Auslagen, einschließlich Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen
sowie
(iv) die Bearbeitungsgebühren der DIS.