DIS-SchO 2018

DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018

Vom 1.3.2018

Art. 30

Säumnis

1Das Schiedsgericht setzt bei Säumnis des Schiedsbeklagten das Schiedsverfahren fort. 2Das tatsächliche Vorbringen des Schiedsklägers gilt nicht wegen der Säumnis des Schiedsbeklagten als zugestanden.