DIS-SchO 2018

DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018

Vom 1.3.2018

Art. 26

Förderung einvernehmlicher Streitbeilegung

Das Schiedsgericht soll, sofern keine Partei widerspricht, in jeder Phase des Verfahrens eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit oder einzelner Streitpunkte fördern.