DIS-SchO 2018

DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018

Vom 1.3.2018

Allgemeine Vorschriften
Art. 1Anwendungsbereich
Schiedsklage, Klageerwiderung, Widerklage und Verfahrensverbindung
Art. 5Schiedsklage, Übermittlung an den Schiedsbeklagten, Bearbeitungsgebühren
Mehrvertragsverfahren, Mehrparteienverfahren und Einbeziehung zusätzlicher Parteien
Art. 17Mehrvertragsverfahren
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht
Art. 21Verfahrensregeln
Die Beendigung des Schiedsverfahrens durch Schiedsspruch oder auf sonstige Weise
Art. 37Frist für den Schiedsspruch
Sonstige Bestimmungen
Art. 43Verlust des Rügerechts

Art. 25

Einstweiliger Rechtsschutz

25.1 1 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme anordnen und die Anordnung einer solchen Maßnahme abändern, aussetzen oder aufheben. 2 Das Schiedsgericht übermittelt den Antrag der anderen Partei zur Stellungnahme. 3 Es kann von jeder Partei im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme angemessene Sicherheit verlangen.

25.2 1 Das Schiedsgericht kann ausnahmsweise auf die vorherige Übermittlung eines Antrages gemäß Artikel 25.1 und auf die vorherige Anhörung der anderen Partei verzichten, wenn andernfalls der mit dem Antrag verfolgte Zweck gefährdet werden könnte. 2 In diesem Fall hat das Schiedsgericht der anderen Partei spätestens mit der Anordnung der Maßnahme den Antrag zu übermitteln und ihr unverzüglich rechtliches Gehör zu gewähren. 3 Nach Anhörung der anderen Partei hat das Schiedsgericht die Anordnung der Maßnahme zu bestätigen, abzuändern, auszusetzen oder aufzuheben.

25.3 Die Parteien können die Anordnung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme jederzeit auch bei einem zuständigen Gericht beantragen.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×