2.1 1Die DIS administriert Schiedsverfahren gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung und unterstützt in dieser Funktion die Parteien und das Schiedsgericht bei der effizienten Verfahrensführung. 2Die DIS entscheidet Streitigkeiten nicht selbst.
2.2 1Bei der DIS kann außerdem die Bestellung eines Konfliktmanagers gemäß der Konfliktmanagementordnung (Anlage 6) beantragt werden. 2Der Konfliktmanager berät und unterstützt die Parteien bei der Auswahl des für ihren Fall am besten geeigneten Konfliktlösungsverfahrens. 3Die Bestellung eines Konfliktmanagers kann vor Einleitung eines Schiedsverfahrens, aber auch im Laufe eines Schiedsverfahrens beantragt werden. 4Ein Konfliktmanager wird nur bestellt, wenn keine Partei widerspricht.