DIS-SchO 2018

DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018

Vom 1.3.2018

Art. 22

Schiedsort

22.1 Haben die Parteien den Schiedsort nicht vereinbart, bestimmt ihn das Schiedsgericht.

22.2 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann das Schiedsgericht Verfahrenshandlungen gleich welcher Art auch an einem anderen Ort als dem Schiedsort vornehmen.