Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke
Vom
16.6.2017
Zuletzt geändert am
18.10.2023
Art. 197
Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung
Das Amt trägt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4bis des Madrider Protokolls ersetzt anzusehen ist.