Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke
Vom
16.6.2017
Zuletzt geändert am
18.10.2023
Art. 199
Rechtswirkung der Eintragung eines Rechtsübergangs
Die Eintragung einer Änderung des Inhabers einer internationalen Registrierung im Internationalen Register hat dieselbe Rechtswirkung wie die Eintragung eines Rechtsübergangs im Register gemäß Artikel 20.