Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke
Vom 14.6.2017
(1) Es wird ein Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) errichtet.
(2) Alle Verweise auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) im Unionsrecht gelten als Verweise auf das Amt.