Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke
Vom
14.6.2017
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Das Recht aus der Unionsmarke sollte nur durch Eintragung erworben werden können, die insbesondere dann verweigert wird, wenn die Marke keine Unterscheidungskraft besitzt, wenn sie rechtswidrig ist oder wenn ihr ältere Rechte entgegenstehen.