Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke
Vom
14.6.2017
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Das Unionsmarkenrecht tritt jedoch nicht an die Stelle der Markenrechte der Mitgliedstaaten, denn es erscheint nicht gerechtfertigt, die Unternehmen zu zwingen, ihre Marken als Unionsmarken anzumelden.