Mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, die im Jahr 2009 als Verordnung (EG) Nr. 207/2009 kodifiziert wurde, wurde ein spezifisches Markenrechtsschutzsystem für die Union geschaffen, das parallel zu dem auf mitgliedstaatlicher Ebene verfügbaren Markenschutz gemäß den nationalen Markensystemen, die durch die Richtlinie 89/104/EWG des Rates — kodifiziert als Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — harmonisiert wurden, den Schutz von Marken auf Ebene der Union vorsieht.