BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Vom 18.8.1896 (RGBl. S. 195)

Neugefasst am 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 S. 738)

Zuletzt geändert am 7.4.2025 (BGBl. I S. Nr. 109)

Buch 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Personen
Titel 1
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1Beginn der Rechtsfähigkeit
Titel 2
Juristische Personen
Untertitel 1
Vereine
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 21Nicht wirtschaftlicher Verein
Kapitel 2
Eingetragene Vereine
§ 55Zuständigkeit für die Registereintragung
Untertitel 2
Rechtsfähige Stiftungen
§ 80Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
Untertitel 3
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 89Haftung für Organe; Insolvenz
Abschnitt 2
Sachen und Tiere
§ 90Begriff der Sache
Abschnitt 3
Rechtsgeschäfte
Titel 1
Geschäftsfähigkeit
§ 104Geschäftsunfähigkeit
Titel 2
Willenserklärung
§ 116Geheimer Vorbehalt
Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung
§ 158Aufschiebende und auflösende Bedingung
Titel 5
Vertretung und Vollmacht
§ 164Wirkung der Erklärung des Vertreters
Titel 6
Einwilligung und Genehmigung
§ 182Zustimmung
Abschnitt 4
Fristen, Termine
§ 186Geltungsbereich
Abschnitt 5
Verjährung
Titel 1
Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194Gegenstand der Verjährung
Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Titel 3
Rechtsfolgen der Verjährung
§ 214Wirkung der Verjährung
Abschnitt 6
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
§ 226Schikaneverbot
Abschnitt 7
Sicherheitsleistung
§ 232Arten
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1
Verpflichtung zur Leistung
§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis
Titel 2
Verzug des Gläubigers
§ 293Annahmeverzug
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 1
Begründung
§ 311Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Untertitel 2
Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312Anwendungsbereich
Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312bAußerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze
§ 312iAllgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312mAbweichende Vereinbarungen und Beweislast
Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen
§ 313Störung der Geschäftsgrundlage
Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
§ 315Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Titel 2
Gegenseitiger Vertrag
§ 320Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Titel 2a
Verträge über digitale Produkte
Untertitel 1
Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327Anwendungsbereich
Untertitel 2
Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§ 327tAnwendungsbereich
Titel 3
Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 328Vertrag zugunsten Dritter
Titel 4
Draufgabe, Vertragsstrafe
§ 336Auslegung der Draufgabe
Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 1
Rücktritt
§ 346Wirkungen des Rücktritts
Untertitel 2
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Abschnitt 4
Erlöschen der Schuldverhältnisse
Titel 1
Erfüllung
§ 362Erlöschen durch Leistung
Titel 2
Hinterlegung
§ 372Voraussetzungen
Titel 3
Aufrechnung
§ 387Voraussetzungen
Abschnitt 5
Übertragung einer Forderung
§ 398Abtretung
Abschnitt 7
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 420Teilbare Leistung
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1
Kauf, Tausch
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Untertitel 2
Besondere Arten des Kaufs
Kapitel 1
Kauf auf Probe
§ 454Zustandekommen des Kaufvertrags
Untertitel 3
Verbrauchsgüterkauf
§ 474Verbrauchsgüterkauf
Untertitel 4
Tausch
§ 480Tausch
Titel 2
Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
§ 481Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Titel 3
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 1
Darlehensvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 488Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
§ 491Verbraucherdarlehensvertrag
Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 506Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 510Ratenlieferungsverträge
Untertitel 4
Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
§ 511Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Untertitel 5
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
§ 512Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 6
Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 514Unentgeltliche Darlehensverträge
Titel 4
Schenkung
§ 516Begriff der Schenkung
Titel 5
Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 535Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Untertitel 2
Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 549Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
§ 555aErhaltungsmaßnahmen
Kapitel 2
Die Miete
Unterkapitel 1
Vereinbarungen über die Miete
§ 556Vereinbarungen über Betriebskosten
Unterkapitel 1a
Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556dZulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 2
Regelungen über die Miethöhe
§ 557Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
Kapitel 3
Pfandrecht des Vermieters
§ 562Umfang des Vermieterpfandrechts
Kapitel 4
Wechsel der Vertragsparteien
§ 563Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Kapitel 5
Beendigung des Mietverhältnisses
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 568Form und Inhalt der Kündigung
Unterkapitel 2
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
§ 573Ordentliche Kündigung des Vermieters
Unterkapitel 3
Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
§ 575Zeitmietvertrag
Kapitel 6
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§ 577Vorkaufsrecht des Mieters
Untertitel 3
Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
§ 578Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
Untertitel 5
Landpachtvertrag
§ 585Begriff des Landpachtvertrags
Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Dienstvertrag
§ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Titel 9
Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Werkvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 631Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Kapitel 2
Bauvertrag
§ 650aBauvertrag
Kapitel 3
Verbraucherbauvertrag
§ 650iVerbraucherbauvertrag
Kapitel 4
Unabdingbarkeit
§ 650oAbweichende Vereinbarungen
Untertitel 2
Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
§ 650pVertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
Untertitel 4
Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651aVertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
Titel 10
Maklervertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 652Entstehung des Lohnanspruchs
Untertitel 2
Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
§ 655aDarlehensvermittlungsvertrag
Untertitel 3
Ehevermittlung
§ 656Heiratsvermittlung
Untertitel 4
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656aTextform
Titel 11
Auslobung
§ 657Bindendes Versprechen
Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Untertitel 1
Auftrag
§ 662Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Untertitel 2
Geschäftsbesorgungsvertrag
§ 675Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Untertitel 3
Zahlungsdienste
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 675cZahlungsdienste und E-Geld
Kapitel 2
Zahlungsdienstevertrag
§ 675fZahlungsdienstevertrag
Kapitel 3
Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Unterkapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
§ 675jZustimmung und Widerruf der Zustimmung
Unterkapitel 2
Ausführung von Zahlungsvorgängen
§ 675nZugang von Zahlungsaufträgen
Titel 13
Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 677Pflichten des Geschäftsführers
Titel 15
Einbringung von Sachen bei Gastwirten
§ 701Haftung des Gastwirts
Titel 16
Gesellschaft
Untertitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 705Rechtsnatur der Gesellschaft
Untertitel 2
Rechtsfähige Gesellschaft
Kapitel 1
Sitz; Registrierung
§ 706Sitz der Gesellschaft
Kapitel 2
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
§ 708Gestaltungsfreiheit
Kapitel 3
Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
§ 719Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
Kapitel 4
Ausscheiden eines Gesellschafters
§ 723Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
Kapitel 5
Auflösung der Gesellschaft
§ 729Auflösungsgründe
Kapitel 6
Liquidation der Gesellschaft
§ 735Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
Untertitel 3
Nicht rechtsfähige Gesellschaft
§ 740Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
Titel 19
Unvollkommene Verbindlichkeiten
§ 762Spiel, Wette
Titel 22
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
§ 780Schuldversprechen
Titel 24
Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25
Vorlegung von Sachen
§ 809Besichtigung einer Sache
Titel 26
Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812Herausgabeanspruch
Titel 27
Unerlaubte Handlungen
§ 823Schadensersatzpflicht
Buch 3
Sachenrecht
Abschnitt 1
Besitz
§ 854Erwerb des Besitzes
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 873Erwerb durch Einigung und Eintragung
Abschnitt 3
Eigentum
Titel 1
Inhalt des Eigentums
§ 903Befugnisse des Eigentümers
Titel 2
Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
§ 925Auflassung
Titel 3
Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 1
Übertragung
§ 929Einigung und Übergabe
Untertitel 3
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
§ 946Verbindung mit einem Grundstück
Untertitel 4
Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
§ 953Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
Titel 4
Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985Herausgabeanspruch
Abschnitt 4
Dienstbarkeiten
Titel 1
Grunddienstbarkeiten
§ 1018Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
Titel 2
Nießbrauch
Untertitel 1
Nießbrauch an Sachen
§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
Untertitel 2
Nießbrauch an Rechten
§ 1068Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
Untertitel 3
Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1085Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
Titel 3
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
§ 1090Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Abschnitt 7
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Titel 1
Hypothek
§ 1113Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
Titel 2
Grundschuld, Rentenschuld
Untertitel 1
Grundschuld
§ 1191Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
Buch 4
Familienrecht
Abschnitt 1
Bürgerliche Ehe
Titel 1
Verlöbnis
§ 1297Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Titel 2
Eingehung der Ehe
Untertitel 1
Ehefähigkeit
§ 1303Ehemündigkeit
Untertitel 3
Ehefähigkeitszeugnis
§ 1309Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Titel 4
Wiederverheiratung nach Todeserklärung
§ 1319Aufhebung der bisherigen Ehe
Titel 5
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§ 1353Eheliche Lebensgemeinschaft
Titel 6
Eheliches Güterrecht
Untertitel 1
Gesetzliches Güterrecht
§ 1363Zugewinngemeinschaft
Untertitel 2
Vertragliches Güterrecht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1408Ehevertrag, Vertragsfreiheit
Kapitel 2
Gütertrennung
§ 1414Eintritt der Gütertrennung
Kapitel 3
Gütergemeinschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1415Vereinbarung durch Ehevertrag
Unterkapitel 2
Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
§ 1422Inhalt des Verwaltungsrechts
Unterkapitel 3
Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
Unterkapitel 4
Auseinandersetzung des Gesamtguts
§ 1471Beginn der Auseinandersetzung
Unterkapitel 5
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 1483Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft
§ 1519Vereinbarung durch Ehevertrag
Untertitel 3
(weggefallen)
§§ 1558–1563(weggefallen)
Titel 7
Scheidung der Ehe
Untertitel 1
Scheidungsgründe
§ 1564Scheidung durch richterliche Entscheidung
Untertitel 1a
Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568aEhewohnung
Untertitel 2
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Kapitel 1
Grundsatz
§ 1569Grundsatz der Eigenverantwortung
Kapitel 2
Unterhaltsberechtigung
§ 1570Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Kapitel 3
Leistungsfähigkeit und Rangfolge
§ 1581Leistungsfähigkeit
Kapitel 4
Gestaltung des Unterhaltsanspruchs
§ 1585Art der Unterhaltsgewährung
Untertitel 3
Versorgungsausgleich
§ 1587Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Titel 8
Kirchliche Verpflichtungen
§ 1588(keine Überschrift)
Abschnitt 2
Verwandtschaft
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1589Verwandtschaft
Titel 2
Abstammung
§ 1591Mutterschaft
Titel 3
Unterhaltspflicht
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1601Unterhaltsverpflichtete
Untertitel 2
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
§ 1615aAnwendbare Vorschriften
Titel 4
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
§ 1616Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Titel 5
Elterliche Sorge
§ 1626Elterliche Sorge, Grundsätze
Titel 7
Annahme als Kind
Untertitel 1
Annahme Minderjähriger
§ 1741Zulässigkeit der Annahme
Abschnitt 3
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1
Vormundschaft
Untertitel 1
Begründung der Vormundschaft
Kapitel 1
Bestellte Vormundschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1773Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
Unterkapitel 2
Auswahl des Vormunds
§ 1778Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
Untertitel 2
Führung der Vormundschaft
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1788Rechte des Mündels
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
§ 1802Allgemeine Vorschriften
Untertitel 4
Beendigung der Vormundschaft
§ 1804Entlassung des Vormunds
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1808Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 2
Pflegschaft für Minderjährige
§ 1809Ergänzungspflegschaft
Titel 3
Rechtliche Betreuung
Untertitel 1
Betreuerbestellung
§ 1814Voraussetzungen
Untertitel 2
Führung der Betreuung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1821Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten
Kapitel 3
Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1835Vermögensverzeichnis
Unterkapitel 2
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
§ 1838Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 4
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 1848Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld
Unterkapitel 5
Genehmigungserklärung
§ 1855Erklärung der Genehmigung
Unterkapitel 6
Befreiungen
§ 1859Gesetzliche Befreiungen
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
§ 1861Beratung; Verpflichtung des Betreuers
Untertitel 4
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
§ 1868Entlassung des Betreuers
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1875Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4
Sonstige Pflegschaft
§ 1882Pflegschaft für unbekannte Beteiligte
Buch 5
Erbrecht
Abschnitt 1
Erbfolge
§ 1922Gesamtrechtsnachfolge
Abschnitt 2
Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§ 1942Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
Titel 2
Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1
Nachlassverbindlichkeiten
§ 1967Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 2
Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970Anmeldung der Forderungen
Untertitel 3
Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1975Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
Untertitel 4
Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§ 1993Inventarerrichtung
Untertitel 5
Aufschiebende Einreden
§ 2014Dreimonatseinrede
Titel 4
Mehrheit von Erben
Untertitel 1
Rechtsverhältnis der Erben untereinander
§ 2032Erbengemeinschaft
Untertitel 2
Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
§ 2058Gesamtschuldnerische Haftung
Abschnitt 3
Testament
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2064Persönliche Errichtung
Titel 3
Einsetzung eines Nacherben
§ 2100Nacherbe
Titel 4
Vermächtnis
§ 2147Beschwerter
Titel 6
Testamentsvollstrecker
§ 2197Ernennung des Testamentsvollstreckers
Titel 7
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
Titel 8
Gemeinschaftliches Testament
§ 2265Errichtung durch Ehegatten
Abschnitt 4
Erbvertrag
§ 2274Persönlicher Abschluss
Abschnitt 6
Erbunwürdigkeit
§ 2339Gründe für Erbunwürdigkeit
Abschnitt 9
Erbschaftskauf
§ 2371Form

§ 555f

Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die

1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
3. künftige Höhe der Miete.

Kapitel 2
Die Miete
Unterkapitel 1
Vereinbarungen über die Miete

§ 556

Vereinbarungen über Betriebskosten

(1) 1 Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2 Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3 Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. 4 Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.

(2) 1 Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. 2 Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

(3) 1 Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2 Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3 Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 4 Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. 5 Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6 Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

(3a) 1 Ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes hat der Mieter nur bei wirtschaftlicher Umsetzung der Maßnahme zu tragen. 2 Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Absatz 2 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes, hat der Mieter die Kosten nur dann zu tragen, wenn der Vermieter vor Vereinbarung der Glasfaserbereitstellung soweit möglich drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt hat.

(4) 1 Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. 2 Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 3a abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 556a

Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2 Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) 1 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. 2 Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. 3 Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

(3) 1 Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten abweichend von Absatz 1 nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen. 2 Widerspricht der Maßstab billigem Ermessen, ist nach Absatz 1 umzulegen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 556b

Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) 1 Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. 2 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 556c

Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

(1) 1 Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn

1. die Wärme mit verbesserter Effizienz entweder aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird und
2. die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.
2 Beträgt der Jahresnutzungsgrad der bestehenden Anlage vor der Umstellung mindestens 80 Prozent, kann sich der Wärmelieferant anstelle der Maßnahmen nach Nummer 1 auf die Verbesserung der Betriebsführung der Anlage beschränken.

(2) Der Vermieter hat die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform anzukündigen (Umstellungsankündigung).

(3) 1 Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung nach Absatz 1 geschlossen werden, sowie für die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. 2 Hierbei sind die Belange von Vermietern, Mietern und Wärmelieferanten angemessen zu berücksichtigen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Unterkapitel 1a
Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d

Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.

(2) 1 Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen. 2 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. 3 Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn

1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder
4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
4 Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. 5 Sie muss begründet werden. 6 Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. 7 Ferner muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem nach Satz 1 durch die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen.

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