BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Vom 18.8.1896 (RGBl. S. 195)

Neugefasst am 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 S. 738)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Buch 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Personen
Titel 1
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1Beginn der Rechtsfähigkeit
Titel 2
Juristische Personen
Untertitel 1
Vereine
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 21Nicht wirtschaftlicher Verein
Kapitel 2
Eingetragene Vereine
§ 55Zuständigkeit für die Registereintragung
Untertitel 2
Rechtsfähige Stiftungen
§ 80Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
Untertitel 3
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 89Haftung für Organe; Insolvenz
Abschnitt 2
Sachen und Tiere
§ 90Begriff der Sache
Abschnitt 3
Rechtsgeschäfte
Titel 1
Geschäftsfähigkeit
§ 104Geschäftsunfähigkeit
Titel 2
Willenserklärung
§ 116Geheimer Vorbehalt
Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung
§ 158Aufschiebende und auflösende Bedingung
Titel 5
Vertretung und Vollmacht
§ 164Wirkung der Erklärung des Vertreters
Titel 6
Einwilligung und Genehmigung
§ 182Zustimmung
Abschnitt 4
Fristen, Termine
§ 186Geltungsbereich
Abschnitt 5
Verjährung
Titel 1
Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194Gegenstand der Verjährung
Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Titel 3
Rechtsfolgen der Verjährung
§ 214Wirkung der Verjährung
Abschnitt 6
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
§ 226Schikaneverbot
Abschnitt 7
Sicherheitsleistung
§ 232Arten
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1
Verpflichtung zur Leistung
§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis
Titel 2
Verzug des Gläubigers
§ 293Annahmeverzug
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 1
Begründung
§ 311Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Untertitel 2
Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312Anwendungsbereich
Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312bAußerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze
§ 312iAllgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312mAbweichende Vereinbarungen und Beweislast
Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen
§ 313Störung der Geschäftsgrundlage
Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
§ 315Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Titel 2
Gegenseitiger Vertrag
§ 320Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Titel 2a
Verträge über digitale Produkte
Untertitel 1
Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327Anwendungsbereich
Untertitel 2
Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§ 327tAnwendungsbereich
Titel 3
Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 328Vertrag zugunsten Dritter
Titel 4
Draufgabe, Vertragsstrafe
§ 336Auslegung der Draufgabe
Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 1
Rücktritt
§ 346Wirkungen des Rücktritts
Untertitel 2
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Abschnitt 4
Erlöschen der Schuldverhältnisse
Titel 1
Erfüllung
§ 362Erlöschen durch Leistung
Titel 2
Hinterlegung
§ 372Voraussetzungen
Titel 3
Aufrechnung
§ 387Voraussetzungen
Abschnitt 5
Übertragung einer Forderung
§ 398Abtretung
Abschnitt 7
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 420Teilbare Leistung
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1
Kauf, Tausch
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Untertitel 2
Besondere Arten des Kaufs
Kapitel 1
Kauf auf Probe
§ 454Zustandekommen des Kaufvertrags
Untertitel 3
Verbrauchsgüterkauf
§ 474Verbrauchsgüterkauf
Untertitel 4
Tausch
§ 480Tausch
Titel 2
Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
§ 481Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Titel 3
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 1
Darlehensvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 488Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
§ 491Verbraucherdarlehensvertrag
Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 506Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 510Ratenlieferungsverträge
Untertitel 4
Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
§ 511Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Untertitel 5
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
§ 512Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 6
Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 514Unentgeltliche Darlehensverträge
Titel 4
Schenkung
§ 516Begriff der Schenkung
Titel 5
Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 535Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Untertitel 2
Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 549Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
§ 555aErhaltungsmaßnahmen
Kapitel 2
Die Miete
Unterkapitel 1
Vereinbarungen über die Miete
§ 556Vereinbarungen über Betriebskosten
Unterkapitel 1a
Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556dZulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 2
Regelungen über die Miethöhe
§ 557Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
Kapitel 3
Pfandrecht des Vermieters
§ 562Umfang des Vermieterpfandrechts
Kapitel 4
Wechsel der Vertragsparteien
§ 563Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Kapitel 5
Beendigung des Mietverhältnisses
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 568Form und Inhalt der Kündigung
Unterkapitel 2
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
§ 573Ordentliche Kündigung des Vermieters
Unterkapitel 3
Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
§ 575Zeitmietvertrag
Kapitel 6
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§ 577Vorkaufsrecht des Mieters
Untertitel 3
Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
§ 578Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
Untertitel 5
Landpachtvertrag
§ 585Begriff des Landpachtvertrags
Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Dienstvertrag
§ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Titel 9
Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Werkvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 631Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Kapitel 2
Bauvertrag
§ 650aBauvertrag
Kapitel 3
Verbraucherbauvertrag
§ 650iVerbraucherbauvertrag
Kapitel 4
Unabdingbarkeit
§ 650oAbweichende Vereinbarungen
Untertitel 2
Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
§ 650pVertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
Untertitel 4
Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651aVertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
Titel 10
Maklervertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 652Entstehung des Lohnanspruchs
Untertitel 2
Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
§ 655aDarlehensvermittlungsvertrag
Untertitel 3
Ehevermittlung
§ 656Heiratsvermittlung
Untertitel 4
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656aTextform
Titel 11
Auslobung
§ 657Bindendes Versprechen
Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Untertitel 1
Auftrag
§ 662Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Untertitel 2
Geschäftsbesorgungsvertrag
§ 675Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Untertitel 3
Zahlungsdienste
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 675cZahlungsdienste und E-Geld
Kapitel 2
Zahlungsdienstevertrag
§ 675fZahlungsdienstevertrag
Kapitel 3
Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Unterkapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
§ 675jZustimmung und Widerruf der Zustimmung
Unterkapitel 2
Ausführung von Zahlungsvorgängen
§ 675nZugang von Zahlungsaufträgen
Titel 13
Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 677Pflichten des Geschäftsführers
Titel 15
Einbringung von Sachen bei Gastwirten
§ 701Haftung des Gastwirts
Titel 16
Gesellschaft
Untertitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 705Rechtsnatur der Gesellschaft
Untertitel 2
Rechtsfähige Gesellschaft
Kapitel 1
Sitz; Registrierung
§ 706Sitz der Gesellschaft
Kapitel 2
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
§ 708Gestaltungsfreiheit
Kapitel 3
Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
§ 719Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
Kapitel 4
Ausscheiden eines Gesellschafters
§ 723Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
Kapitel 5
Auflösung der Gesellschaft
§ 729Auflösungsgründe
Kapitel 6
Liquidation der Gesellschaft
§ 735Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
Untertitel 3
Nicht rechtsfähige Gesellschaft
§ 740Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
Titel 19
Unvollkommene Verbindlichkeiten
§ 762Spiel, Wette
Titel 22
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
§ 780Schuldversprechen
Titel 24
Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25
Vorlegung von Sachen
§ 809Besichtigung einer Sache
Titel 26
Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812Herausgabeanspruch
Titel 27
Unerlaubte Handlungen
§ 823Schadensersatzpflicht
Buch 3
Sachenrecht
Abschnitt 1
Besitz
§ 854Erwerb des Besitzes
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 873Erwerb durch Einigung und Eintragung
Abschnitt 3
Eigentum
Titel 1
Inhalt des Eigentums
§ 903Befugnisse des Eigentümers
Titel 2
Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
§ 925Auflassung
Titel 3
Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 1
Übertragung
§ 929Einigung und Übergabe
Untertitel 3
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
§ 946Verbindung mit einem Grundstück
Untertitel 4
Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
§ 953Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
Titel 4
Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985Herausgabeanspruch
Abschnitt 4
Dienstbarkeiten
Titel 1
Grunddienstbarkeiten
§ 1018Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
Titel 2
Nießbrauch
Untertitel 1
Nießbrauch an Sachen
§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
Untertitel 2
Nießbrauch an Rechten
§ 1068Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
Untertitel 3
Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1085Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
Titel 3
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
§ 1090Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Abschnitt 7
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Titel 1
Hypothek
§ 1113Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
Titel 2
Grundschuld, Rentenschuld
Untertitel 1
Grundschuld
§ 1191Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
Buch 4
Familienrecht
Abschnitt 1
Bürgerliche Ehe
Titel 1
Verlöbnis
§ 1297Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Titel 2
Eingehung der Ehe
Untertitel 1
Ehefähigkeit
§ 1303Ehemündigkeit
Untertitel 3
Ehefähigkeitszeugnis
§ 1309Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Titel 4
Wiederverheiratung nach Todeserklärung
§ 1319Aufhebung der bisherigen Ehe
Titel 5
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§ 1353Eheliche Lebensgemeinschaft
Titel 6
Eheliches Güterrecht
Untertitel 1
Gesetzliches Güterrecht
§ 1363Zugewinngemeinschaft
Untertitel 2
Vertragliches Güterrecht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1408Ehevertrag, Vertragsfreiheit
Kapitel 2
Gütertrennung
§ 1414Eintritt der Gütertrennung
Kapitel 3
Gütergemeinschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1415Vereinbarung durch Ehevertrag
Unterkapitel 2
Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
§ 1422Inhalt des Verwaltungsrechts
Unterkapitel 3
Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
Unterkapitel 4
Auseinandersetzung des Gesamtguts
§ 1471Beginn der Auseinandersetzung
Unterkapitel 5
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 1483Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft
§ 1519Vereinbarung durch Ehevertrag
Untertitel 3
(weggefallen)
§§ 1558–1563(weggefallen)
Titel 7
Scheidung der Ehe
Untertitel 1
Scheidungsgründe
§ 1564Scheidung durch richterliche Entscheidung
Untertitel 1a
Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568aEhewohnung
Untertitel 2
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Kapitel 1
Grundsatz
§ 1569Grundsatz der Eigenverantwortung
Kapitel 2
Unterhaltsberechtigung
§ 1570Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Kapitel 3
Leistungsfähigkeit und Rangfolge
§ 1581Leistungsfähigkeit
Kapitel 4
Gestaltung des Unterhaltsanspruchs
§ 1585Art der Unterhaltsgewährung
Untertitel 3
Versorgungsausgleich
§ 1587Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Titel 8
Kirchliche Verpflichtungen
§ 1588(keine Überschrift)
Abschnitt 2
Verwandtschaft
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1589Verwandtschaft
Titel 2
Abstammung
§ 1591Mutterschaft
Titel 3
Unterhaltspflicht
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1601Unterhaltsverpflichtete
Untertitel 2
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
§ 1615aAnwendbare Vorschriften
Titel 4
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
§ 1616Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Titel 5
Elterliche Sorge
§ 1626Elterliche Sorge, Grundsätze
Titel 7
Annahme als Kind
Untertitel 1
Annahme Minderjähriger
§ 1741Zulässigkeit der Annahme
Abschnitt 3
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1
Vormundschaft
Untertitel 1
Begründung der Vormundschaft
Kapitel 1
Bestellte Vormundschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1773Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
Unterkapitel 2
Auswahl des Vormunds
§ 1778Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
Untertitel 2
Führung der Vormundschaft
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1788Rechte des Mündels
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
§ 1802Allgemeine Vorschriften
Untertitel 4
Beendigung der Vormundschaft
§ 1804Entlassung des Vormunds
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1808Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 2
Pflegschaft für Minderjährige
§ 1809Ergänzungspflegschaft
Titel 3
Rechtliche Betreuung
Untertitel 1
Betreuerbestellung
§ 1814Voraussetzungen
Untertitel 2
Führung der Betreuung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1821Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten
Kapitel 3
Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1835Vermögensverzeichnis
Unterkapitel 2
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
§ 1838Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 4
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 1848Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld
Unterkapitel 5
Genehmigungserklärung
§ 1855Erklärung der Genehmigung
Unterkapitel 6
Befreiungen
§ 1859Gesetzliche Befreiungen
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
§ 1861Beratung; Verpflichtung des Betreuers
Untertitel 4
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
§ 1868Entlassung des Betreuers
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1875Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4
Sonstige Pflegschaft
§ 1882Pflegschaft für unbekannte Beteiligte
Buch 5
Erbrecht
Abschnitt 1
Erbfolge
§ 1922Gesamtrechtsnachfolge
Abschnitt 2
Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§ 1942Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
Titel 2
Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1
Nachlassverbindlichkeiten
§ 1967Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 2
Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970Anmeldung der Forderungen
Untertitel 3
Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1975Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
Untertitel 4
Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§ 1993Inventarerrichtung
Untertitel 5
Aufschiebende Einreden
§ 2014Dreimonatseinrede
Titel 4
Mehrheit von Erben
Untertitel 1
Rechtsverhältnis der Erben untereinander
§ 2032Erbengemeinschaft
Untertitel 2
Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
§ 2058Gesamtschuldnerische Haftung
Abschnitt 3
Testament
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2064Persönliche Errichtung
Titel 3
Einsetzung eines Nacherben
§ 2100Nacherbe
Titel 4
Vermächtnis
§ 2147Beschwerter
Titel 6
Testamentsvollstrecker
§ 2197Ernennung des Testamentsvollstreckers
Titel 7
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
Titel 8
Gemeinschaftliches Testament
§ 2265Errichtung durch Ehegatten
Abschnitt 4
Erbvertrag
§ 2274Persönlicher Abschluss
Abschnitt 6
Erbunwürdigkeit
§ 2339Gründe für Erbunwürdigkeit
Abschnitt 9
Erbschaftskauf
§ 2371Form

§ 577a

Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.

(1a) 1 Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter

1. an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder
2. zu Gunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.
2 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.

(2) 1 Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. 2 Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.

(2a) Wird nach einer Veräußerung oder Belastung im Sinne des Absatzes 1a Wohnungseigentum begründet, so beginnt die Frist, innerhalb der eine Kündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 ausgeschlossen ist, bereits mit der Veräußerung oder Belastung nach Absatz 1a.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Untertitel 3
Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte

§ 578

Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume

(1) 1 Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. 2 § 550 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, für unbestimmte Zeit gilt.

(2) 1 Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie § 552 Abs. 1, § 555a Absatz 1 bis 3, §§ 555b, 555c Absatz 1 bis 4, § 555d Absatz 1 bis 6, § 555e Absatz 1 und 2, § 555f und § 569 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. 2 § 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind entsprechend anzuwenden, abweichende Vereinbarungen sind zulässig. 3 Sind die Räume zum Aufenthalt von Menschen bestimmt, so gilt außerdem § 569 Abs. 1 entsprechend.

(3) 1 Auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zum Wohnen zu überlassen, sind die in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorschriften sowie die §§ 557, 557a Absatz 1 bis 3 und 5, § 557b Absatz 1 bis 3 und 5, die §§ 558 bis 559d, 561, 568 Absatz 1, § 569 Absatz 3 bis 5, die §§ 573 bis 573d, 575, 575a Absatz 1, 3 und 4, die §§ 577 und 577a entsprechend anzuwenden. 2 Solche Verträge können zusätzlich zu den in § 575 Absatz 1 Satz 1 genannten Gründen auch dann auf bestimmte Zeit geschlossen werden, wenn der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit für ihm obliegende oder ihm übertragene öffentliche Aufgaben nutzen will.

§ 578a

Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe

(1) Die Vorschriften der §§ 566, 566a, 566e bis 567b gelten im Falle der Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister eingetragenen Schiffs entsprechend.

(2) 1 Eine Verfügung, die der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete getroffen hat, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, ist dem Erwerber gegenüber wirksam. 2 Das Gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete; ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat. 3 § 566d gilt entsprechend.

§ 578b

Verträge über die Miete digitaler Produkte

(1) 1 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:

1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d über die Rechte bei Mängeln und
2. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 über die Rechte bei unterbliebener Bereitstellung.
2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a. 3 Der Anwendungsausschluss nach Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn der Vertrag die Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient.

(2) 1 Wenn der Verbraucher einen Verbrauchervertrag nach Absatz 1 wegen unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit (§ 327m) oder Änderung (§ 327r Absatz 3 und 4) des digitalen Produkts beendet, sind die §§ 546 bis 548 nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a.

(3) Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher eine Sache zu vermieten, die ein digitales Produkt enthält oder mit ihm verbunden ist, gelten die Anwendungsausschlüsse nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, die das digitale Produkt betreffen.

(4) 1 Auf einen Vertrag zwischen Unternehmern, der der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß eines Verbrauchervertrags nach Absatz 1 oder Absatz 3 dient, ist § 536a Absatz 2 über den Anspruch des Unternehmers gegen den Vertriebspartner auf Ersatz von denjenigen Aufwendungen nicht anzuwenden, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 327l zu tragen hatte. 2 An die Stelle des nach Satz 1 nicht anzuwendenden § 536a Absatz 2 treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2.

§ 579

Fälligkeit der Miete

(1) 1 Die Miete für ein Grundstück und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. 2 Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. 3 Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs am ersten Werktag des folgenden Monats zu entrichten.

(2) Für Mietverhältnisse über Räume gilt § 556b Abs. 1 entsprechend.

§ 580

Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

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