Vom 18.8.1896
Neugefasst am 2.1.2002
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.