BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Vom 18.8.1896 (RGBl. S. 195)

Neugefasst am 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 S. 738)

Zuletzt geändert am 7.4.2025 (BGBl. I S. Nr. 109)

Buch 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Personen
Titel 1
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1Beginn der Rechtsfähigkeit
Titel 2
Juristische Personen
Untertitel 1
Vereine
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 21Nicht wirtschaftlicher Verein
Kapitel 2
Eingetragene Vereine
§ 55Zuständigkeit für die Registereintragung
Untertitel 2
Rechtsfähige Stiftungen
§ 80Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
Untertitel 3
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 89Haftung für Organe; Insolvenz
Abschnitt 2
Sachen und Tiere
§ 90Begriff der Sache
Abschnitt 3
Rechtsgeschäfte
Titel 1
Geschäftsfähigkeit
§ 104Geschäftsunfähigkeit
Titel 2
Willenserklärung
§ 116Geheimer Vorbehalt
Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung
§ 158Aufschiebende und auflösende Bedingung
Titel 5
Vertretung und Vollmacht
§ 164Wirkung der Erklärung des Vertreters
Titel 6
Einwilligung und Genehmigung
§ 182Zustimmung
Abschnitt 4
Fristen, Termine
§ 186Geltungsbereich
Abschnitt 5
Verjährung
Titel 1
Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194Gegenstand der Verjährung
Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Titel 3
Rechtsfolgen der Verjährung
§ 214Wirkung der Verjährung
Abschnitt 6
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
§ 226Schikaneverbot
Abschnitt 7
Sicherheitsleistung
§ 232Arten
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1
Verpflichtung zur Leistung
§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis
Titel 2
Verzug des Gläubigers
§ 293Annahmeverzug
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 1
Begründung
§ 311Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Untertitel 2
Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312Anwendungsbereich
Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312bAußerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze
§ 312iAllgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312mAbweichende Vereinbarungen und Beweislast
Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen
§ 313Störung der Geschäftsgrundlage
Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
§ 315Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Titel 2
Gegenseitiger Vertrag
§ 320Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Titel 2a
Verträge über digitale Produkte
Untertitel 1
Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327Anwendungsbereich
Untertitel 2
Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§ 327tAnwendungsbereich
Titel 3
Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 328Vertrag zugunsten Dritter
Titel 4
Draufgabe, Vertragsstrafe
§ 336Auslegung der Draufgabe
Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 1
Rücktritt
§ 346Wirkungen des Rücktritts
Untertitel 2
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Abschnitt 4
Erlöschen der Schuldverhältnisse
Titel 1
Erfüllung
§ 362Erlöschen durch Leistung
Titel 2
Hinterlegung
§ 372Voraussetzungen
Titel 3
Aufrechnung
§ 387Voraussetzungen
Abschnitt 5
Übertragung einer Forderung
§ 398Abtretung
Abschnitt 7
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 420Teilbare Leistung
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1
Kauf, Tausch
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Untertitel 2
Besondere Arten des Kaufs
Kapitel 1
Kauf auf Probe
§ 454Zustandekommen des Kaufvertrags
Untertitel 3
Verbrauchsgüterkauf
§ 474Verbrauchsgüterkauf
Untertitel 4
Tausch
§ 480Tausch
Titel 2
Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
§ 481Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Titel 3
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 1
Darlehensvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 488Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
§ 491Verbraucherdarlehensvertrag
Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 506Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 510Ratenlieferungsverträge
Untertitel 4
Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
§ 511Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Untertitel 5
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
§ 512Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 6
Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 514Unentgeltliche Darlehensverträge
Titel 4
Schenkung
§ 516Begriff der Schenkung
Titel 5
Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 535Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Untertitel 2
Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 549Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
§ 555aErhaltungsmaßnahmen
Kapitel 2
Die Miete
Unterkapitel 1
Vereinbarungen über die Miete
§ 556Vereinbarungen über Betriebskosten
Unterkapitel 1a
Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556dZulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 2
Regelungen über die Miethöhe
§ 557Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
Kapitel 3
Pfandrecht des Vermieters
§ 562Umfang des Vermieterpfandrechts
Kapitel 4
Wechsel der Vertragsparteien
§ 563Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Kapitel 5
Beendigung des Mietverhältnisses
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 568Form und Inhalt der Kündigung
Unterkapitel 2
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
§ 573Ordentliche Kündigung des Vermieters
Unterkapitel 3
Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
§ 575Zeitmietvertrag
Kapitel 6
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§ 577Vorkaufsrecht des Mieters
Untertitel 3
Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
§ 578Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
Untertitel 5
Landpachtvertrag
§ 585Begriff des Landpachtvertrags
Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Dienstvertrag
§ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Titel 9
Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Werkvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 631Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Kapitel 2
Bauvertrag
§ 650aBauvertrag
Kapitel 3
Verbraucherbauvertrag
§ 650iVerbraucherbauvertrag
Kapitel 4
Unabdingbarkeit
§ 650oAbweichende Vereinbarungen
Untertitel 2
Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
§ 650pVertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
Untertitel 4
Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651aVertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
Titel 10
Maklervertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 652Entstehung des Lohnanspruchs
Untertitel 2
Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
§ 655aDarlehensvermittlungsvertrag
Untertitel 3
Ehevermittlung
§ 656Heiratsvermittlung
Untertitel 4
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656aTextform
Titel 11
Auslobung
§ 657Bindendes Versprechen
Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Untertitel 1
Auftrag
§ 662Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Untertitel 2
Geschäftsbesorgungsvertrag
§ 675Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Untertitel 3
Zahlungsdienste
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 675cZahlungsdienste und E-Geld
Kapitel 2
Zahlungsdienstevertrag
§ 675fZahlungsdienstevertrag
Kapitel 3
Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Unterkapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
§ 675jZustimmung und Widerruf der Zustimmung
Unterkapitel 2
Ausführung von Zahlungsvorgängen
§ 675nZugang von Zahlungsaufträgen
Titel 13
Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 677Pflichten des Geschäftsführers
Titel 15
Einbringung von Sachen bei Gastwirten
§ 701Haftung des Gastwirts
Titel 16
Gesellschaft
Untertitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 705Rechtsnatur der Gesellschaft
Untertitel 2
Rechtsfähige Gesellschaft
Kapitel 1
Sitz; Registrierung
§ 706Sitz der Gesellschaft
Kapitel 2
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
§ 708Gestaltungsfreiheit
Kapitel 3
Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
§ 719Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
Kapitel 4
Ausscheiden eines Gesellschafters
§ 723Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
Kapitel 5
Auflösung der Gesellschaft
§ 729Auflösungsgründe
Kapitel 6
Liquidation der Gesellschaft
§ 735Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
Untertitel 3
Nicht rechtsfähige Gesellschaft
§ 740Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
Titel 19
Unvollkommene Verbindlichkeiten
§ 762Spiel, Wette
Titel 22
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
§ 780Schuldversprechen
Titel 24
Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25
Vorlegung von Sachen
§ 809Besichtigung einer Sache
Titel 26
Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812Herausgabeanspruch
Titel 27
Unerlaubte Handlungen
§ 823Schadensersatzpflicht
Buch 3
Sachenrecht
Abschnitt 1
Besitz
§ 854Erwerb des Besitzes
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 873Erwerb durch Einigung und Eintragung
Abschnitt 3
Eigentum
Titel 1
Inhalt des Eigentums
§ 903Befugnisse des Eigentümers
Titel 2
Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
§ 925Auflassung
Titel 3
Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 1
Übertragung
§ 929Einigung und Übergabe
Untertitel 3
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
§ 946Verbindung mit einem Grundstück
Untertitel 4
Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
§ 953Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
Titel 4
Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985Herausgabeanspruch
Abschnitt 4
Dienstbarkeiten
Titel 1
Grunddienstbarkeiten
§ 1018Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
Titel 2
Nießbrauch
Untertitel 1
Nießbrauch an Sachen
§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
Untertitel 2
Nießbrauch an Rechten
§ 1068Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
Untertitel 3
Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1085Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
Titel 3
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
§ 1090Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Abschnitt 7
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Titel 1
Hypothek
§ 1113Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
Titel 2
Grundschuld, Rentenschuld
Untertitel 1
Grundschuld
§ 1191Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
Buch 4
Familienrecht
Abschnitt 1
Bürgerliche Ehe
Titel 1
Verlöbnis
§ 1297Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Titel 2
Eingehung der Ehe
Untertitel 1
Ehefähigkeit
§ 1303Ehemündigkeit
Untertitel 3
Ehefähigkeitszeugnis
§ 1309Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Titel 4
Wiederverheiratung nach Todeserklärung
§ 1319Aufhebung der bisherigen Ehe
Titel 5
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§ 1353Eheliche Lebensgemeinschaft
Titel 6
Eheliches Güterrecht
Untertitel 1
Gesetzliches Güterrecht
§ 1363Zugewinngemeinschaft
Untertitel 2
Vertragliches Güterrecht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1408Ehevertrag, Vertragsfreiheit
Kapitel 2
Gütertrennung
§ 1414Eintritt der Gütertrennung
Kapitel 3
Gütergemeinschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1415Vereinbarung durch Ehevertrag
Unterkapitel 2
Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
§ 1422Inhalt des Verwaltungsrechts
Unterkapitel 3
Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
Unterkapitel 4
Auseinandersetzung des Gesamtguts
§ 1471Beginn der Auseinandersetzung
Unterkapitel 5
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 1483Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft
§ 1519Vereinbarung durch Ehevertrag
Untertitel 3
(weggefallen)
§§ 1558–1563(weggefallen)
Titel 7
Scheidung der Ehe
Untertitel 1
Scheidungsgründe
§ 1564Scheidung durch richterliche Entscheidung
Untertitel 1a
Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568aEhewohnung
Untertitel 2
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Kapitel 1
Grundsatz
§ 1569Grundsatz der Eigenverantwortung
Kapitel 2
Unterhaltsberechtigung
§ 1570Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Kapitel 3
Leistungsfähigkeit und Rangfolge
§ 1581Leistungsfähigkeit
Kapitel 4
Gestaltung des Unterhaltsanspruchs
§ 1585Art der Unterhaltsgewährung
Untertitel 3
Versorgungsausgleich
§ 1587Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Titel 8
Kirchliche Verpflichtungen
§ 1588(keine Überschrift)
Abschnitt 2
Verwandtschaft
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1589Verwandtschaft
Titel 2
Abstammung
§ 1591Mutterschaft
Titel 3
Unterhaltspflicht
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1601Unterhaltsverpflichtete
Untertitel 2
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
§ 1615aAnwendbare Vorschriften
Titel 4
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
§ 1616Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Titel 5
Elterliche Sorge
§ 1626Elterliche Sorge, Grundsätze
Titel 7
Annahme als Kind
Untertitel 1
Annahme Minderjähriger
§ 1741Zulässigkeit der Annahme
Abschnitt 3
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1
Vormundschaft
Untertitel 1
Begründung der Vormundschaft
Kapitel 1
Bestellte Vormundschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1773Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
Unterkapitel 2
Auswahl des Vormunds
§ 1778Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
Untertitel 2
Führung der Vormundschaft
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1788Rechte des Mündels
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
§ 1802Allgemeine Vorschriften
Untertitel 4
Beendigung der Vormundschaft
§ 1804Entlassung des Vormunds
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1808Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 2
Pflegschaft für Minderjährige
§ 1809Ergänzungspflegschaft
Titel 3
Rechtliche Betreuung
Untertitel 1
Betreuerbestellung
§ 1814Voraussetzungen
Untertitel 2
Führung der Betreuung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1821Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten
Kapitel 3
Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1835Vermögensverzeichnis
Unterkapitel 2
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
§ 1838Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 4
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 1848Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld
Unterkapitel 5
Genehmigungserklärung
§ 1855Erklärung der Genehmigung
Unterkapitel 6
Befreiungen
§ 1859Gesetzliche Befreiungen
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
§ 1861Beratung; Verpflichtung des Betreuers
Untertitel 4
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
§ 1868Entlassung des Betreuers
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1875Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4
Sonstige Pflegschaft
§ 1882Pflegschaft für unbekannte Beteiligte
Buch 5
Erbrecht
Abschnitt 1
Erbfolge
§ 1922Gesamtrechtsnachfolge
Abschnitt 2
Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§ 1942Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
Titel 2
Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1
Nachlassverbindlichkeiten
§ 1967Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 2
Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970Anmeldung der Forderungen
Untertitel 3
Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1975Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
Untertitel 4
Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§ 1993Inventarerrichtung
Untertitel 5
Aufschiebende Einreden
§ 2014Dreimonatseinrede
Titel 4
Mehrheit von Erben
Untertitel 1
Rechtsverhältnis der Erben untereinander
§ 2032Erbengemeinschaft
Untertitel 2
Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
§ 2058Gesamtschuldnerische Haftung
Abschnitt 3
Testament
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2064Persönliche Errichtung
Titel 3
Einsetzung eines Nacherben
§ 2100Nacherbe
Titel 4
Vermächtnis
§ 2147Beschwerter
Titel 6
Testamentsvollstrecker
§ 2197Ernennung des Testamentsvollstreckers
Titel 7
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
Titel 8
Gemeinschaftliches Testament
§ 2265Errichtung durch Ehegatten
Abschnitt 4
Erbvertrag
§ 2274Persönlicher Abschluss
Abschnitt 6
Erbunwürdigkeit
§ 2339Gründe für Erbunwürdigkeit
Abschnitt 9
Erbschaftskauf
§ 2371Form
Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze

§ 312i

Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) 1 Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
2. die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
2 Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nummer 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

(2) 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.

(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§ 312j

Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.

(3) 1 Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. 2 Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.

(5) 1 Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. 2 Die Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 gelten weder für Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, noch für Verträge über Finanzdienstleistungen.

§ 312k

Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) 1 Wird Verbrauchern über eine Webseite ermöglicht, einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu schließen, der auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet ist, das einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, so treffen den Unternehmer die Pflichten nach dieser Vorschrift. 2 Dies gilt nicht

1. für Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, und
2. in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen.

(2) 1 Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. 2 Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. 3 Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die

1. den Verbraucher auffordert und ihm ermöglicht Angaben zu machen
a) zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund,
b) zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit,
c) zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags,
d) zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll,
e) zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an ihn und
2. eine Bestätigungsschaltfläche enthält, über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
4 Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.

(3) Der Verbraucher muss seine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger so speichern können, dass erkennbar ist, dass die Kündigungserklärung durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegeben wurde.

(4) 1 Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu bestätigen. 2 Es wird vermutet, dass eine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung dem Unternehmer unmittelbar nach ihrer Abgabe zugegangen ist.

(5) Wenn der Verbraucher bei der Abgabe der Kündigungserklärung keinen Zeitpunkt angibt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

(6) 1 Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2 Die Möglichkeit des Verbrauchers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 312l

Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

(1) Der Betreiber eines Online-Marktplatzes ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246d des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen angeboten werden.

(3) Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch die Verwendung von Software, die vom Unternehmer oder im Namen des Unternehmers betrieben wird, einschließlich einer Webseite, eines Teils einer Webseite oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.

(4) Betreiber eines Online-Marktplatzes ist der Unternehmer, der einen Online-Marktplatz für Verbraucher zur Verfügung stellt.

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312m

Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

(1) 1 Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. 2 Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Beweislast für die Erfüllung der in diesem Untertitel geregelten Informationspflichten.

Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen

§ 313

Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) 1 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. 2 An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×