BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Vom 18.8.1896 (RGBl. S. 195)

Neugefasst am 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 S. 738)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Buch 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Personen
Titel 1
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1Beginn der Rechtsfähigkeit
Titel 2
Juristische Personen
Untertitel 1
Vereine
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 21Nicht wirtschaftlicher Verein
Kapitel 2
Eingetragene Vereine
§ 55Zuständigkeit für die Registereintragung
Untertitel 2
Rechtsfähige Stiftungen
§ 80Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
Untertitel 3
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 89Haftung für Organe; Insolvenz
Abschnitt 2
Sachen und Tiere
§ 90Begriff der Sache
Abschnitt 3
Rechtsgeschäfte
Titel 1
Geschäftsfähigkeit
§ 104Geschäftsunfähigkeit
Titel 2
Willenserklärung
§ 116Geheimer Vorbehalt
Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung
§ 158Aufschiebende und auflösende Bedingung
Titel 5
Vertretung und Vollmacht
§ 164Wirkung der Erklärung des Vertreters
Titel 6
Einwilligung und Genehmigung
§ 182Zustimmung
Abschnitt 4
Fristen, Termine
§ 186Geltungsbereich
Abschnitt 5
Verjährung
Titel 1
Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194Gegenstand der Verjährung
Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Titel 3
Rechtsfolgen der Verjährung
§ 214Wirkung der Verjährung
Abschnitt 6
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
§ 226Schikaneverbot
Abschnitt 7
Sicherheitsleistung
§ 232Arten
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1
Verpflichtung zur Leistung
§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis
Titel 2
Verzug des Gläubigers
§ 293Annahmeverzug
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 1
Begründung
§ 311Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Untertitel 2
Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312Anwendungsbereich
Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312bAußerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze
§ 312iAllgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312mAbweichende Vereinbarungen und Beweislast
Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen
§ 313Störung der Geschäftsgrundlage
Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
§ 315Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Titel 2
Gegenseitiger Vertrag
§ 320Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Titel 2a
Verträge über digitale Produkte
Untertitel 1
Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327Anwendungsbereich
Untertitel 2
Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§ 327tAnwendungsbereich
Titel 3
Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 328Vertrag zugunsten Dritter
Titel 4
Draufgabe, Vertragsstrafe
§ 336Auslegung der Draufgabe
Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 1
Rücktritt
§ 346Wirkungen des Rücktritts
Untertitel 2
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Abschnitt 4
Erlöschen der Schuldverhältnisse
Titel 1
Erfüllung
§ 362Erlöschen durch Leistung
Titel 2
Hinterlegung
§ 372Voraussetzungen
Titel 3
Aufrechnung
§ 387Voraussetzungen
Abschnitt 5
Übertragung einer Forderung
§ 398Abtretung
Abschnitt 7
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 420Teilbare Leistung
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1
Kauf, Tausch
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Untertitel 2
Besondere Arten des Kaufs
Kapitel 1
Kauf auf Probe
§ 454Zustandekommen des Kaufvertrags
Untertitel 3
Verbrauchsgüterkauf
§ 474Verbrauchsgüterkauf
Untertitel 4
Tausch
§ 480Tausch
Titel 2
Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
§ 481Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Titel 3
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 1
Darlehensvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 488Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
§ 491Verbraucherdarlehensvertrag
Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 506Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 510Ratenlieferungsverträge
Untertitel 4
Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
§ 511Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Untertitel 5
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
§ 512Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 6
Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 514Unentgeltliche Darlehensverträge
Titel 4
Schenkung
§ 516Begriff der Schenkung
Titel 5
Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 535Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Untertitel 2
Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 549Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
§ 555aErhaltungsmaßnahmen
Kapitel 2
Die Miete
Unterkapitel 1
Vereinbarungen über die Miete
§ 556Vereinbarungen über Betriebskosten
Unterkapitel 1a
Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556dZulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 2
Regelungen über die Miethöhe
§ 557Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
Kapitel 3
Pfandrecht des Vermieters
§ 562Umfang des Vermieterpfandrechts
Kapitel 4
Wechsel der Vertragsparteien
§ 563Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Kapitel 5
Beendigung des Mietverhältnisses
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 568Form und Inhalt der Kündigung
Unterkapitel 2
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
§ 573Ordentliche Kündigung des Vermieters
Unterkapitel 3
Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
§ 575Zeitmietvertrag
Kapitel 6
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§ 577Vorkaufsrecht des Mieters
Untertitel 3
Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
§ 578Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
Untertitel 5
Landpachtvertrag
§ 585Begriff des Landpachtvertrags
Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Dienstvertrag
§ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Titel 9
Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1
Werkvertrag
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 631Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Kapitel 2
Bauvertrag
§ 650aBauvertrag
Kapitel 3
Verbraucherbauvertrag
§ 650iVerbraucherbauvertrag
Kapitel 4
Unabdingbarkeit
§ 650oAbweichende Vereinbarungen
Untertitel 2
Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
§ 650pVertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
Untertitel 4
Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
§ 651aVertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
Titel 10
Maklervertrag
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 652Entstehung des Lohnanspruchs
Untertitel 2
Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
§ 655aDarlehensvermittlungsvertrag
Untertitel 3
Ehevermittlung
§ 656Heiratsvermittlung
Untertitel 4
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656aTextform
Titel 11
Auslobung
§ 657Bindendes Versprechen
Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Untertitel 1
Auftrag
§ 662Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Untertitel 2
Geschäftsbesorgungsvertrag
§ 675Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Untertitel 3
Zahlungsdienste
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 675cZahlungsdienste und E-Geld
Kapitel 2
Zahlungsdienstevertrag
§ 675fZahlungsdienstevertrag
Kapitel 3
Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Unterkapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
§ 675jZustimmung und Widerruf der Zustimmung
Unterkapitel 2
Ausführung von Zahlungsvorgängen
§ 675nZugang von Zahlungsaufträgen
Titel 13
Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 677Pflichten des Geschäftsführers
Titel 15
Einbringung von Sachen bei Gastwirten
§ 701Haftung des Gastwirts
Titel 16
Gesellschaft
Untertitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 705Rechtsnatur der Gesellschaft
Untertitel 2
Rechtsfähige Gesellschaft
Kapitel 1
Sitz; Registrierung
§ 706Sitz der Gesellschaft
Kapitel 2
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
§ 708Gestaltungsfreiheit
Kapitel 3
Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
§ 719Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
Kapitel 4
Ausscheiden eines Gesellschafters
§ 723Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
Kapitel 5
Auflösung der Gesellschaft
§ 729Auflösungsgründe
Kapitel 6
Liquidation der Gesellschaft
§ 735Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
Untertitel 3
Nicht rechtsfähige Gesellschaft
§ 740Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
Titel 19
Unvollkommene Verbindlichkeiten
§ 762Spiel, Wette
Titel 22
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
§ 780Schuldversprechen
Titel 24
Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25
Vorlegung von Sachen
§ 809Besichtigung einer Sache
Titel 26
Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812Herausgabeanspruch
Titel 27
Unerlaubte Handlungen
§ 823Schadensersatzpflicht
Buch 3
Sachenrecht
Abschnitt 1
Besitz
§ 854Erwerb des Besitzes
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 873Erwerb durch Einigung und Eintragung
Abschnitt 3
Eigentum
Titel 1
Inhalt des Eigentums
§ 903Befugnisse des Eigentümers
Titel 2
Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
§ 925Auflassung
Titel 3
Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 1
Übertragung
§ 929Einigung und Übergabe
Untertitel 3
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
§ 946Verbindung mit einem Grundstück
Untertitel 4
Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
§ 953Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
Titel 4
Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985Herausgabeanspruch
Abschnitt 4
Dienstbarkeiten
Titel 1
Grunddienstbarkeiten
§ 1018Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
Titel 2
Nießbrauch
Untertitel 1
Nießbrauch an Sachen
§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
Untertitel 2
Nießbrauch an Rechten
§ 1068Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
Untertitel 3
Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1085Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
Titel 3
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
§ 1090Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Abschnitt 7
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Titel 1
Hypothek
§ 1113Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
Titel 2
Grundschuld, Rentenschuld
Untertitel 1
Grundschuld
§ 1191Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
Buch 4
Familienrecht
Abschnitt 1
Bürgerliche Ehe
Titel 1
Verlöbnis
§ 1297Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Titel 2
Eingehung der Ehe
Untertitel 1
Ehefähigkeit
§ 1303Ehemündigkeit
Untertitel 3
Ehefähigkeitszeugnis
§ 1309Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Titel 4
Wiederverheiratung nach Todeserklärung
§ 1319Aufhebung der bisherigen Ehe
Titel 5
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§ 1353Eheliche Lebensgemeinschaft
Titel 6
Eheliches Güterrecht
Untertitel 1
Gesetzliches Güterrecht
§ 1363Zugewinngemeinschaft
Untertitel 2
Vertragliches Güterrecht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1408Ehevertrag, Vertragsfreiheit
Kapitel 2
Gütertrennung
§ 1414Eintritt der Gütertrennung
Kapitel 3
Gütergemeinschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1415Vereinbarung durch Ehevertrag
Unterkapitel 2
Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
§ 1422Inhalt des Verwaltungsrechts
Unterkapitel 3
Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
Unterkapitel 4
Auseinandersetzung des Gesamtguts
§ 1471Beginn der Auseinandersetzung
Unterkapitel 5
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 1483Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft
§ 1519Vereinbarung durch Ehevertrag
Untertitel 3
(weggefallen)
§§ 1558–1563(weggefallen)
Titel 7
Scheidung der Ehe
Untertitel 1
Scheidungsgründe
§ 1564Scheidung durch richterliche Entscheidung
Untertitel 1a
Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568aEhewohnung
Untertitel 2
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Kapitel 1
Grundsatz
§ 1569Grundsatz der Eigenverantwortung
Kapitel 2
Unterhaltsberechtigung
§ 1570Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Kapitel 3
Leistungsfähigkeit und Rangfolge
§ 1581Leistungsfähigkeit
Kapitel 4
Gestaltung des Unterhaltsanspruchs
§ 1585Art der Unterhaltsgewährung
Untertitel 3
Versorgungsausgleich
§ 1587Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Titel 8
Kirchliche Verpflichtungen
§ 1588(keine Überschrift)
Abschnitt 2
Verwandtschaft
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1589Verwandtschaft
Titel 2
Abstammung
§ 1591Mutterschaft
Titel 3
Unterhaltspflicht
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1601Unterhaltsverpflichtete
Untertitel 2
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
§ 1615aAnwendbare Vorschriften
Titel 4
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
§ 1616Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Titel 5
Elterliche Sorge
§ 1626Elterliche Sorge, Grundsätze
Titel 7
Annahme als Kind
Untertitel 1
Annahme Minderjähriger
§ 1741Zulässigkeit der Annahme
Abschnitt 3
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1
Vormundschaft
Untertitel 1
Begründung der Vormundschaft
Kapitel 1
Bestellte Vormundschaft
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1773Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
Unterkapitel 2
Auswahl des Vormunds
§ 1778Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
Untertitel 2
Führung der Vormundschaft
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1788Rechte des Mündels
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
§ 1802Allgemeine Vorschriften
Untertitel 4
Beendigung der Vormundschaft
§ 1804Entlassung des Vormunds
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1808Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 2
Pflegschaft für Minderjährige
§ 1809Ergänzungspflegschaft
Titel 3
Rechtliche Betreuung
Untertitel 1
Betreuerbestellung
§ 1814Voraussetzungen
Untertitel 2
Führung der Betreuung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1821Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten
Kapitel 3
Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1835Vermögensverzeichnis
Unterkapitel 2
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
§ 1838Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 4
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 1848Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld
Unterkapitel 5
Genehmigungserklärung
§ 1855Erklärung der Genehmigung
Unterkapitel 6
Befreiungen
§ 1859Gesetzliche Befreiungen
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
§ 1861Beratung; Verpflichtung des Betreuers
Untertitel 4
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
§ 1868Entlassung des Betreuers
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1875Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4
Sonstige Pflegschaft
§ 1882Pflegschaft für unbekannte Beteiligte
Buch 5
Erbrecht
Abschnitt 1
Erbfolge
§ 1922Gesamtrechtsnachfolge
Abschnitt 2
Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§ 1942Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
Titel 2
Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1
Nachlassverbindlichkeiten
§ 1967Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 2
Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970Anmeldung der Forderungen
Untertitel 3
Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1975Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
Untertitel 4
Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§ 1993Inventarerrichtung
Untertitel 5
Aufschiebende Einreden
§ 2014Dreimonatseinrede
Titel 4
Mehrheit von Erben
Untertitel 1
Rechtsverhältnis der Erben untereinander
§ 2032Erbengemeinschaft
Untertitel 2
Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
§ 2058Gesamtschuldnerische Haftung
Abschnitt 3
Testament
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2064Persönliche Errichtung
Titel 3
Einsetzung eines Nacherben
§ 2100Nacherbe
Titel 4
Vermächtnis
§ 2147Beschwerter
Titel 6
Testamentsvollstrecker
§ 2197Ernennung des Testamentsvollstreckers
Titel 7
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
Titel 8
Gemeinschaftliches Testament
§ 2265Errichtung durch Ehegatten
Abschnitt 4
Erbvertrag
§ 2274Persönlicher Abschluss
Abschnitt 6
Erbunwürdigkeit
§ 2339Gründe für Erbunwürdigkeit
Abschnitt 9
Erbschaftskauf
§ 2371Form

§ 675w

Nachweis der Authentifizierung

1 Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. 2 Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments, einschließlich seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale, mit Hilfe eines Verfahrens überprüft hat. 3 Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst, reicht die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsinstruments einschließlich der Authentifizierung durch den Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls einen Zahlungsauslösedienstleister allein nicht notwendigerweise aus, um nachzuweisen, dass der Zahler

1. den Zahlungsvorgang autorisiert,
2. in betrügerischer Absicht gehandelt,
3. eine oder mehrere Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 verletzt oder
4. vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine oder mehrere Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments verstoßen
hat. 4 Der Zahlungsdienstleister muss unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers nachzuweisen.

§ 675x

Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang

(1) 1 Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn

1. bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
2. der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Zahler entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der zwischen den Parteien vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
2 Ist der Zahlungsbetrag einem Zahlungskonto belastet worden, so ist die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf diesem Zahlungskonto so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum spätestens der Geschäftstag der Belastung ist. 3 Auf Verlangen seines Zahlungsdienstleisters hat der Zahler nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 erfüllt sind.

(2) Unbeschadet des Absatzes 3 hat der Zahler bei SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften ohne Angabe von Gründen auch dann einen Anspruch auf Erstattung gegen seinen Zahlungsdienstleister, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nach Absatz 1 nicht erfüllt sind.

(3) Der Zahler kann mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbaren, dass er keinen Anspruch auf Erstattung hat, wenn er seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs direkt seinem Zahlungsdienstleister erteilt hat und er, sofern vereinbart, über den anstehenden Zahlungsvorgang mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsdienstleister oder vom Zahlungsempfänger unterrichtet wurde.

(4) Ein Anspruch des Zahlers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags gegenüber seinem Zahlungsdienstleister geltend macht.

(5) 1 Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Zugang eines Erstattungsverlangens entweder den vollständigen Betrag des Zahlungsvorgangs zu erstatten oder dem Zahler die Gründe für die Ablehnung der Erstattung mitzuteilen. 2 Im Fall der Ablehnung hat der Zahlungsdienstleister auf die Beschwerdemöglichkeiten gemäß den §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und auf die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle gemäß § 14 des Unterlassungsklagengesetzes anzurufen, hinzuweisen. 3 Das Recht des Zahlungsdienstleisters, eine innerhalb der Frist nach Absatz 4 geltend gemachte Erstattung abzulehnen, erstreckt sich nicht auf den Fall nach Absatz 2.

(6) Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt,

1. ist § 675x Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden und
2. kann von § 675x Absatz 2 bis 5 für die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs abgewichen werden.

§ 675y

Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht

(1) 1 Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst, kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. 2 Wurde der Betrag einem Zahlungskonto des Zahlers belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. 3 Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 den kontoführenden Zahlungsdienstleister. 4 Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs. 1 Entgelte abgezogen wurden, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln. 5 Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlers nach, dass der Zahlungsbetrag ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz.

(2) 1 Wird ein Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, kann dieser im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen, dass sein Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an den Zahlungsdienstleister des Zahlers übermittelt. 2 Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach, dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag entsprechend Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erstatten. 3 Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs. 1 und 2 Entgelte abgezogen wurden, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich verfügbar zu machen.

(3) 1 Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst, kann dieser im Fall einer verspäteten Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen, dass sein Zahlungsdienstleister gegen den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Anspruch nach Satz 2 geltend macht. 2 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers kann vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangen, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden. 3 Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so trifft die Pflicht aus Satz 1 den kontoführenden Zahlungsdienstleister. 4 Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlers nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz.

(4) 1 Wird ein Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, kann dieser im Fall einer verspäteten Übermittlung des Zahlungsauftrags verlangen, dass sein Zahlungsdienstleister die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vornimmt, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden. 2 Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach, dass er den Zahlungsauftrag rechtzeitig an den Zahlungsdienstleister des Zahlers übermittelt hat, ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers verpflichtet, dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erstatten. 3 Dies gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers nachweist, dass der Zahlungsbetrag lediglich verspätet beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. 4 In diesem Fall ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet, den Zahlungsbetrag entsprechend Satz 1 auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.

(5) 1 Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. 2 In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. 3 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister des Zahlers alle für die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags erforderlichen Informationen mitzuteilen. 4 Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach den Sätzen 2 und 3 nicht möglich, so ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers verpflichtet, dem Zahler auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Zahler einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. 5 Der Zahlungsdienstleister kann mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 4 vereinbaren.

(6) Ein Zahlungsdienstnutzer kann von seinem Zahlungsdienstleister über die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 hinaus die Erstattung der Entgelte und Zinsen verlangen, die der Zahlungsdienstleister ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt oder mit denen er dessen Zahlungskonto belastet hat.

(7) Wurde ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt, hat der Zahlungsdienstleister desjenigen Zahlungsdienstnutzers, der einen Zahlungsvorgang ausgelöst hat oder über den ein Zahlungsvorgang ausgelöst wurde, auf Verlangen seines Zahlungsdienstnutzers den Zahlungsvorgang nachzuvollziehen und seinen Zahlungsdienstnutzer über das Ergebnis zu unterrichten.

(8) Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, ist § 675y Absatz 1 bis 4 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden.

§ 675z

Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang

1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschließend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gegenüber seinem Zahlungsdienstnutzer für einen wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden, der nicht bereits von § 675y erfasst ist, kann auf 12 500 Euro begrenzt werden; dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die der Zahlungsdienstleister besonders übernommen hat. 3 Zahlungsdienstleister haben hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Zahlungsdienstnutzer vorgegeben hat. 4 In den Fällen von Satz 3 zweiter Halbsatz haftet die von dem Zahlungsdienstnutzer vorgegebene zwischengeschaltete Stelle anstelle des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsdienstnutzers. 5 § 675y Absatz 5 Satz 1 ist auf die Haftung eines Zahlungsdienstleisters nach den Sätzen 2 bis 4 entsprechend anzuwenden. 6 Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, ist § 675z Satz 3 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden.

§ 676

Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen

Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.

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