Vom 18.8.1896
Neugefasst am 2.1.2002
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.