Mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, kodifiziert als Verordnung (EG) Nr. 207/2009, wurde ein unionseigenes System zum Schutz von Marken geschaffen, der auf Unionsebene auf der Grundlage einer Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) gewährt wird.
1 Mit der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 übertragenen Befugnisse an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angeglichen. 2 Zwecks Einhaltung des neuen Rechtsrahmens, der sich aus der Anpassung ergibt, wurden die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1430 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 der Kommission angenommen.
1 Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates wurde als Verordnung (EU) 2017/1001 kodifiziert. 2 Aus Gründen der Klarheit und der Vereinfachung sollten die Bezugnahmen in einer Durchführungsverordnung die Neunummerierung der Artikel widerspiegeln, die sich aus einer solchen Kodifizierung des einschlägigen Basisrechtsakts ergeben. 3 Daher sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 aufgehoben werden und die Bestimmungen dieser Durchführungsverordnung sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, wobei die Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2017/1001 aktualisiert werden.