1Nach der Abschaffung des Erfordernisses einer grafischen Wiedergabe der Marke können bestimmte Markentypen in elektronischem Format wiedergegeben werden, und ihre Veröffentlichung mit herkömmlichen Mitteln ist folglich nicht mehr zweckmäßig. 2Damit die Veröffentlichung aller Informationen zu einer Anmeldung, die aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit erforderlich sind, gewährleistet wird, sollte der Zugang zu der Wiedergabe der Marke über einen Link auf das elektronische Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum als gültige Form der Wiedergabe des Zeichens für Veröffentlichungszwecke anerkannt werden.