UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

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Im Interesse von Klarheit, Rechtssicherheit und Effizienz sowie im Hinblick auf die Erleichterung der Anmeldung von Unionsmarken ist es von wesentlicher Wichtigkeit, die obligatorischen und fakultativen Angaben klar und erschöpfend festzulegen, die in der Anmeldung einer Unionsmarke enthalten sein müssen, und gleichzeitig unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.