1Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates wurde als Verordnung (EU) 2017/1001 kodifiziert. 2Aus Gründen der Klarheit und der Vereinfachung sollten die Bezugnahmen in einer Durchführungsverordnung die Neunummerierung der Artikel widerspiegeln, die sich aus einer solchen Kodifizierung des einschlägigen Basisrechtsakts ergeben. 3Daher sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 aufgehoben werden und die Bestimmungen dieser Durchführungsverordnung sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, wobei die Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2017/1001 aktualisiert werden.