1Mit der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 übertragenen Befugnisse an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angeglichen. 2Zwecks Einhaltung des neuen Rechtsrahmens, der sich aus der Anpassung ergibt, wurden die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1430 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 der Kommission angenommen.