1Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 hat die vorher in der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission festgelegten Bestimmungen ersetzt, die daher aufgehoben wurde. 2Trotz dieser Aufhebung sollten bestimmte Verfahren, die vor dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 eingeleitet wurden, bis zu ihrem Abschluss weiterhin den spezifischen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 unterliegen.