UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

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Aufgrund des Beitritts der Union zum Madrider Protokoll ist es notwendig, dass die Einzelheiten der Erfordernisse in Bezug auf die Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken in völligem Einklang mit den Regeln dieses Protokolls stehen.