UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

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1Es sollten Höchstsätze für Vertretungskosten des obsiegenden Beteiligten an einem Verfahren vor dem Amt festgelegt werden. 2Dabei ist sicherzustellen, dass die Pflicht, die Kosten zu tragen, vom anderen Beteiligten nicht aus beispielsweise taktischen Gründen missbraucht werden kann.