UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

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Um Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung einer gewissen Flexibilität ist es notwendig, einen Mindestinhalt der Satzungen für Unionskollektivmarken und Unionsgewährleistungsmarken festzulegen, die nach der Verordnung (EU) 2017/1001 vorgelegt werden, um die Marktteilnehmer in die Lage zu versetzen, diese neue Art des Markenschutzes zu nutzen.