1Zur Straffung der Verfahren vor dem Amt sollte es möglich sein, die Vorlage von Übersetzungen auf diejenigen Teile der Unterlagen zu begrenzen, die für das Verfahren relevant sind. 2Zum selben Zweck sollte dem Amt nur im Zweifelsfalle gestattet werden, Nachweise dafür zu verlangen, dass eine Übersetzung dem Original entspricht.