Damit ferner Kohärenz bei der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung gewährleistet ist und die Dienlichkeit von Verfügbarkeitsrecherchen verbessert wird, ist es angebracht, allgemeine Grundsätze aufzustellen, denen die Wiedergabe einer jeden Marke entsprechen muss, sowie die spezifischen Vorschriften und Erfordernisse an die Wiedergabe bestimmter Markentypen im Einklang mit der spezifischen Art und den Merkmalen der Marke festzulegen.