Eine Berufsqualifikation wird automatisch anerkannt, wenn
Eine Berufsqualifikation wird automatisch anerkannt, wenn
Eine Berufsqualifikation wird nicht automatisch anerkannt, da die antragstellende Person keine Rechte für die Tätigkeit als Hebamme erworben hat, hinsichtlich der Ausbildungsnachweise mit den folgenden kroatischen Bezeichnungen, wenn die Nachweise in Kroatien vor dem 1. Juli 2013 erworben worden sind:
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.
Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.
(1) Eine Berufsqualifikation, die nicht nach Abschnitt 2 dieses Teils automatisch anerkannt wird, wird anerkannt, wenn
(2) Eine Berufsqualifikation ist der in diesem Gesetz geregelten Berufsqualifikation gleichwertig, wenn