Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
Vom
22.11.2019
Zuletzt geändert am
22.7.2026
§ 53
Europäischer Berufsausweis
Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.