Mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, kodifiziert als Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, wurde ein unionseigenes System zum Schutz von Marken auf Unionsebene auf der Grundlage einer Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden das „Amt“) geschaffen.