1Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit ist es erforderlich, bestimmte Verfahrensregeln für mündliche Verhandlungen zu kodifizieren und klarzustellen, insbesondere in Bezug auf die Verfahrenssprache. 2Des Weiteren empfiehlt es sich, die Möglichkeit einer Teilnahme an mündlichen Verhandlungen mithilfe technischer Mittel einzuführen und die Niederschrift mündlicher Verhandlungen durch deren Aufzeichnung zu ersetzen, um mehr Effizienz und Flexibilität zu schaffen.