1Die Verfahrensvorschriften für Widersprüche sollten eine wirksame, effiziente und zügige Prüfung und Eintragung von Unionsmarkenanmeldungen durch das Amt auf der Grundlage eines transparenten, gründlichen, gerechten und ausgewogenen Verfahrens gewährleisten. 2Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Klarheit sollten diese Vorschriften für Widersprüche den erweiterten relativen Eintragungshindernissen nach der Verordnung (EU) 2017/1001, insbesondere in Bezug auf die Erfordernisse für die Zulässigkeit und die Substanziierung von Widerspruchsverfahren, Rechnung tragen und angepasst werden, um die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besser zu berücksichtigen und die Praxis des Amtes zu kodifizieren.