1Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wurde als Verordnung (EU) 2017/1001 kodifiziert. 2Aus Gründen der Klarheit und der Vereinfachung sollten die Bezugnahmen in einer delegierten Verordnung die Neunummerierung der Artikel widerspiegeln, die sich aus einer solchen Kodifizierung des einschlägigen Basisrechtsakts ergeben. 3Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1430 aufgehoben werden, und die Bestimmungen dieser delegierten Verordnung sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, wobei die Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2017/1001 zu aktualisieren sind.