1Mit der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wurden die der Kommission darin übertragenen Befugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angepasst. 2Zwecks Einhaltung des neuen Rechtsrahmens, der sich aus der Anpassung ergibt, wurden die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1430 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 der Kommission angenommen.