Um eine effiziente, wirksame und im Rahmen des von den Verfahrensbeteiligten definierten Beschwerdeumfangs vollständige Überprüfung von Entscheidungen des Amtes in erster Instanz auf dem Wege eines transparenten, gründlichen, gerechten und unparteiischen Beschwerdeverfahrens zu ermöglichen, das auf die Besonderheiten des Rechts des geistigen Eigentums zugeschnitten ist und die Prinzipien der Verordnung (EU) 2017/1001 berücksichtigt, ist es angemessen, die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit zu verbessern, indem die Verfahrensregeln und die Verfahrensgarantien der Beteiligten klargestellt und spezifiziert werden, insbesondere wenn ein Beschwerdegegner das Recht auf Einlegung einer Anschlussbeschwerde wahrnimmt.