Um eine effiziente und wirksame Organisation der Beschwerdekammern zu gewährleisten, sollte von dem Präsidenten, den Vorsitzenden und den Mitgliedern der Beschwerdekammern in der Ausübung der ihnen nach Verordnung (EU) 2017/1001 und durch diese Verordnung übertragenen jeweiligen Aufgaben die Sicherstellung einer hohen Qualität und Kohärenz der von den Kammern unabhängig getroffenen Entscheidungen über Beschwerden sowie der Effizienz der Beschwerdeverfahren verlangt werden.