1.1 Bauvorhaben (projet de construction / construction project) sind beabsichtigte Baumaßnahmen.
1.2 Baumaßnahmen (travaux / construction works) sind Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Außenanlagen sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und die Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten.
1.3 Instandsetzung und Instandhaltung (réparation et entretien / repair and maintenance) ist die Bauunterhaltung an vorhandenen baulichen Anlagen und Einrichtungen; sie dient dazu, diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ohne Änderungen des Baubestandes oder der Funktion.
1.4 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (new construction, alterations and extensions – constructions nouvelles, changements et agrandissements) sind Maßnahmen, die der Entstehung neuer baulicher Anlagen und Einrichtungen, der Veränderung und Erweiterung bereits bestehender baulicher Anlagen oder der erstmaligen Herrichtung von Anlagen, die zu einer anderen Verwendung bestimmt sind dienen.
1.5 1Auftragsbau- oder Regelverfahren (procédure indirecte / indirect procedure) ist das Verfahren für die Durchführung der Baumaßnahme durch die deutschen Behörden. 2Die Durchführung, d. h. Planung und Ausführung der Baumaßnahme kann von den deutschen Behörden entweder mit eigenem Personal oder durch Einschaltung Dritter vorgenommen werden.
1.6 1Truppenbau-Verfahren (procédure directe / direct procedure) ist das Verfahren für die Durchführung der Baumaßnahme durch die Streitkräfte. 2Die Durchführung, d. h. Planung und Ausführung der Baumaßnahme kann von den Streitkräften entweder mit eigenem Personal oder durch Einschaltung Dritter vorgenommen werden.
1.7 Arbeitstage (jours ouvrables / working days) sind die Kalendertage außer Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen deutschen Feiertagen.
1.8 1Zeitverträge (contracts à terme / term contracts) sind Rahmenverträge für einen bestimmten Zeitraum zur Durchführung regelmäßig wiederkehrender Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie kleinerer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. 2Sie werden aufgrund von Leistungsverzeichnissen mit Preisangaben nach dem Auf- und Abgebotsverfahren ausgeschrieben und abgeschlossen. 3Die Einzelaufträge werden nach Bedarf auf der Grundlage dieser Rahmenverträge erteilt.
1.9 Freiberuflich Tätiger (travailleur indépendant / consultant) ist ein Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt, Ingenieur oder sonstiger Sonderfachmann für baufachliche Fragen, der von den deutschen Behörden eingeschaltet wird.
1.10 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet: