ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008 (BGBl. II vom 09.04.2009 Nr. 11, S. 332)

Kapitel I
Allgemeines
Art. 1Begriffe
Kapitel II
Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden im Auftragsbauverfahren (Regelverfahren) durchgeführt werden
A.
Durchführung
Art. 4Beachtung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
B.
Aufgaben der deutschen Behörden und Streitkräfte
Art. 7Aufgaben der deutschen Behörden
C.
Von den Streitkräften zu tragende Kosten
Art. 16Aufwendungen zu Lasten der Streitkräfte
D.
Entschädigung der deutschen Behörden
Art. 20Umfang der Entschädigung
E.
Bezahlung der Kosten der Baumaßnahmen, der sonstigen unvermeidbaren Kosten und der Verwaltungsentschädigung
Art. 25Kassenmittel, Abrechnung, Prüfung durch den BRH
Kapitel III
Baumaßnahmen, die von den Streitkräften im Wege des Truppenbauverfahrens durchgeführt werden
A.
Allgemeines
Art. 27Truppenbau; Baumaßnahmenarten
Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 39Ausführungsrichtlinien
B.
Aufgaben der deutschen Behörden und Streitkräfte

Art. 7

Aufgaben der deutschen Behörden

7.1 Bei der Durchführung von Baumaßnahmen für die Streitkräfte obliegen den deutschen Behörden folgende Aufgaben:

7.1.1 Allgemeine Beratung der Streitkräfte in sämtlichen technischen und sonstigen mit der Baumaßnahme zusammenhängenden Fragen.
7.1.2 Aufstellung der Kostenvoranmeldung-Bau. Die Kostenvoranmeldung-Bau besteht aus der formlosen Erläuterung, der Kostenschätzung, dem Übersichtsplan (Stadtplan oder Topografische Karte mit Eintragung des Baugrundstücks) und dem baufachlichen Gutachten über die Eignung des Baugrundstücks. Die deutschen Behörden leiten den Streitkräften zur Überprüfung eine Ausfertigung der Kostenvoranmeldung-Bau zu.
7.1.3 Nach Zustimmung der Streitkräfte zu der Kostenvoranmeldung-Bau:
Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau, bestehend aus den Plänen, dem ausführlichen Erläuterungsbericht, der Kostenberechnung, der Flächen- bzw. Massenberechnung und dem baufachlichen Gutachten gemäß Artikel 7.1.2.
Die deutschen Behörden leiten den Streitkräften zur Überprüfung eine Ausfertigung der Haushaltsunterlage-Bau zu.
7.1.4 Nach grundsätzlicher Zustimmung der Streitkräfte zu der Haushaltsunterlage-Bau:
Aufstellung der Ausführungsunterlage-Bau, bestehend aus den Entwurfszeichnungen, den Ausführungszeichnungen, den Leistungsverzeichnissen (mit Massenberechnungen), dem geprüften Standsicherheitsnachweis mit statischer Berechnung und zugehörigen Zeichnungen, den Nachweisen über Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie sonstigen Berechnungen.
Die deutschen Behörden leiten den Streitkräften zur Überprüfung und Zustimmung eine Durchschrift der Ausführungsunterlage-Bau zu.
7.1.5 Nach Zustimmung der Streitkräfte zur Ausführungsunterlage-Bau und nachdem die Art der Ausschreibung nach Artikel 5 vereinbart wurde:
Ausschreibung der Leistungen, Einholung und Prüfung der Angebote und Empfehlung zur Auftragserteilung. Der Empfehlung, zur Auftragserteilung werden folgende Unterlagen beigefügt:
7.1.5.1 Eine Aufstellung der Ergebnisse der Angebote;
7.1.5.2 Preisgegenüberstellung der wesentlichen Einheitspreise der drei niedrigsten gültigen Angebote;
7.1.5.3 Name des empfohlenen Bieters sowie sein Angebot;
7.1.5.4 Ausführungszeichnungen und Leistungsverzeichnisse (mit Maß- und Mengenangaben);
7.1.5.5 Im Falle der Ausschreibung von Zeitverträgen:
7.1.5.5.1 Gegenüberstellung der Prozente, der Ab- und Aufgebote und sonstiger Angaben aller Bieter;
7.1.5.5.2 Vertragsunterlagen
7.1.6 Nach schriftlicher Zustimmung der Streitkräfte, Vergabe der Aufträge und Übermittlung folgender Unterlagen an die Streitkräfte:
7.1.6.1 Kopien der Auftragsschreiben und
7.1.6.2 Mutterpausen der Ausführungszeichnungen und vervielfältigungsfähige Leistungsverzeichnisse, aus denen Änderungen in den Ausführungsunterlagen, die bei der Ausschreibung vorgenommen worden sind, ersichtlich sind.
7.1.7 Überwachung und Koordinierung der Bauausführung Abwicklung der Verträge einschließlich Abrechnung, Zahlungen (Abschlags- und Schlusszahlungen), die für die Abwicklung der Verträge notwendigen Überprüfungen, die erforderlichen Berechnungen sowie – auf Wunsch – Vorlage monatlicher Baufortschrittsberichte.
Die Abwicklung der Verträge umfasst auch die Bearbeitung der während der Bauzeit von den Streitkräften gewünschten oder schriftlich gebilligten Planänderungen.
7.1.8 Abnahme der von den Auftragnehmern gemäß VOB / VOL (Verdingungsordnung für Bauleistungen / Verdingungsordnung für Leistungen) gelieferten baulichen Anlagen oder erbrachten Leistungen und Übergabe der fertiggestellten Baumaßnahme an die Streitkräfte nach den in Abschnitt H der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (RBBau) – Bauübergabe – und Artikel 14 dieses Abkommens vorgesehenen Verfahren. Die in Abschnitt H der RBBau angeführten Unterlagen sind den Streitkräften zu übergeben.
7.1.8.1 Bei Übergabe der benutzbaren Teile der Anlagen durch die deutschen Behörden an die Streitkräfte:
Gleichzeitige Übergabe der hierzu benötigten technisch-betrieblichen Beschreibungen und Unterrichtung des Betriebspersonals.
7.1.8.2 Übergabe einer Liste über die Gewährleistungsfristen durch die deutschen Behörden an die Streitkräfte.
7.1.8.3 Drei Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemeinsame Baubegehung nach Aufforderung durch die Streitkräfte.
7.1.9 Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und auf Verlangen auch bei Instandsetzung und Instandhaltung: Übermittlung der Baubestandszeichnungen mit / oder als Mutterpausen, Übermittlung einer Ersatzteilliste und sonstiger Unterlagen über die geleisteten Arbeiten.
7.1.9.1 Auf Wunsch der Streitkräfte:
Aufstellung von Übersichten über die voraussichtlich innerhalb des Haushaltsjahres von den Streitkräften zu leistenden Zahlungen.
7.1.9.2 Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften zur Wahrung der gewerblichen Schutzrechte, Patente und Urheberrechte.
7.1.9.3 Rechtzeitige Verfolgung aller Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche aus Vertragsstrafenklauseln zugunsten der Streitkräfte.

7.2 Bei der Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten entfallen im Einvernehmen beider Vertragspartner bestimmte in Artikel 7 festgelegte Aufgaben.

7.3 1 Die Streitkräfte können auf die Vorlage bestimmter Unterlagen oder auf bestimmte Aufgaben der deutschen Behörden schriftlich verzichten. 2 Die Entschädigungsregelung nach Kapitel II, Abschnitt D bleibt hiervon unberührt.

7.4 Eine Baumaßnahme oder ein Vertrag einschließlich Zeitvertrag wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Streitkräfte von den deutschen Behörden weder geändert, noch unterbrochen, noch vorzeitig beendet.

7.5 Die Form, Anzahl und die Verteilung vorgenannter für die Ausführung der Baumaßnahme erforderlichen Unterlagen werden in Ausführungsrichtlinien zu diesem Abkommen festgelegt.

Art. 8

Besondere Vertragsarten

8.1 Die Streitkräfte können die deutschen Behörden bitten:

8.1.1 Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von Zeitverträgen, von Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen;
8.1.2 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen.

8.2 Den Wünschen der Streitkräfte wird entsprochen, soweit sie mit den deutschen Vorschriften vereinbar sind.

Art. 9

Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der Sicherheitserfordernisse

Die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die Arbeiten nach den Plänen und Leistungsverzeichnissen in möglichst wirtschaftlicher Weise innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt und alle Sicherheitserfordernisse beachtet werden.

Art. 10

Anforderungen für die Ausführung

10.1 Die Streitkräfte übermitteln den deutschen Behörden:

10.1.1 (ein) Anforderungsschreiben für die Ausführung einer oder mehrerer der in Artikel 7 bezeichneten Aufgabe(n),
10.1.2 ihre Zustimmung zur Kostenvoranmeldung-Bau,
10.1.3 ihre Zustimmung zur Haushaltsunterlage-Bau,
10.1.4 ihre Zustimmung zur Ausführungsunterlage-Bau und
10.1.5 ihre Zustimmung zur Zuschlagserteilung.

10.2 Die Streitkräfte können jederzeit die deutschen Behörden schriftlich veranlassen, eine Baumaßnahme einzustellen, zu unterbrechen oder zu ändern.

10.3 Die Form, Anzahl der Kopien und die Verteilung der für die Ausführung der vorstehenden Maßnahmen erforderlichen Unterlagen werden in Ausführungsrichtlinien festgesetzt.

Art. 11

Baubeschreibung

Das Anforderungsschreiben wird durch eine ausreichende Baubeschreibung ergänzt.

Art. 12

Haushaltsmittel, Mittelbedarf

12.1 Die Streitkräfte teilen den deutschen Behörden bereits mit Anforderungsschreiben (Artikel 10.1.1) die Höhe der für die Baumaßnahme bereitgestellten Haushaltsmittel mit.

12.2 Der für die Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen verfügbare Betrag wird den deutschen Behörden mit der Zustimmung zur Haushaltsunterlage-Bau (Artikel 10.1.3) mitgeteilt.

12.3 Die Bindung oder die Überschreitung der in den Aufträgen vereinbarten Beträge (Artikel 7.1.6) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Streitkräfte.

12.4 Sobald ein Mehrbedarf für eine Baumaßnahme absehbar ist, unterrichten die deutschen Behörden die Streitkräfte über dessen voraussichtliche Höhe und übermitteln sobald wie möglich eine ausführliche Begründung sowie eine detaillierte Aufstellung für den zusätzlichen Mittelbedarf.

12.5 Kosten, die über den bewilligten Betrag hinausgehen, werden von den Streitkräften nur dann übernommen, wenn ihre vorherige Zustimmung dazu vorliegt.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×