Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte
Vom
29.9.1982
Zuletzt geändert am
20.11.2008
Art. 9
Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der Sicherheitserfordernisse
Die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die Arbeiten nach den Plänen und Leistungsverzeichnissen in möglichst wirtschaftlicher Weise innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt und alle Sicherheitserfordernisse beachtet werden.