ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 33

Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Liegenschaften

33.1 Die Baumaßnahmen innerhalb einer Liegenschaft können von den Streitkräften oder von Unternehmern ausgeführt werden.

33.2 Die Baumaßnahmen außerhalb einer Liegenschaft (insbesondere äußere Erschließungsmaßnahmen) werden von den jeweils zuständigen deutschen Behörden ausgeführt; es sei denn, dass diese die Ausführung ausdrücklich den Streitkräften überlassen.

Die Versorgungsleitungen werden also von den Versorgungsunternehmen herangeführt; die ständigen Fernmeldeeinrichtungen werden von der Deutschen Bundespost oder den von ihr zugelassenen Unternehmen erstellt.