ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 2

Verfahrensarten

2.1 Die Baumaßnahmen werden von den für Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden durchgeführt (Auftragsbau- oder Regelverfahren).

2.2 Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 1 können in den besonderen Fällen des Artikels 27 die Streitkräfte die Baumaßnahmen selbst durchführen (Truppenbauverfahren).