Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Agrarrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Vergaberecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: