§ 14l
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a)
Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b)
Bankvertragsrecht,
c)
das Konto und dessen Sonderformen,
2.
Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3.
Zahlungsverkehr, insbesondere
a)
Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b)
EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c)
Kreditkartengeschäft,
4.
sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z. B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5.
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6.
Factoring/Leasing,
7.
Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8.
Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9.
Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10.
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.