§ 14c
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
Recht der Wohnraummietverhältnisse,
2.
Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
3.
Wohnungseigentumsrecht,
4.
Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
5.
Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
6.
Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.