§ 14e
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Bauvertragsrecht,
2. Architekten- und Ingenieurrecht,
3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.