§ 14e
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
Bauvertragsrecht,
2.
Architekten- und Ingenieurrecht,
3.
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
4.
Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
5.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.