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FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Zuletzt geändert am 8.5.2023 (BRAK-Homepage vom 20.7.2023 m. W.v. 1.10.2023)
Erster Teil
Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt
Erster Abschnitt
Fachgebiete
§ 1
Zugelassene Bezeichnungen als Fachanwältin oder Fachanwalt
Zweiter Abschnitt
Voraussetzungen für die Verleihung
§ 2
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
§ 3
Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
§ 4
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
§ 4a
Schriftliche Leistungskontrollen
§ 5
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
§ 6
Nachweise durch Unterlagen
§ 7
Fachgespräch
§ 8
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht
§ 9
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht
§ 10
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
§ 11
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht
§ 12
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht
§ 13
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht
§ 14
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht
§ 14a
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht
§ 14b
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht
§ 14c
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
§ 14d
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
§ 14e
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
§ 14f
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
§ 14g
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
§ 14h
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
§ 14i
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 14j
Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht
§ 14k
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht
§ 14l
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
§ 14m
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht
§ 14n
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht
§ 14o
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
§ 14p
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht
§ 14q
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht
§ 15
Fortbildung
§ 16
Übergangsregelung
Zweiter Teil
Verfahrensordnung
§ 17
Zusammensetzung der Ausschüsse
§ 18
Gemeinsame Ausschüsse
§ 19
Bestellung der Ausschussmitglieder
§ 20
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss
§ 21
Entschädigung
§ 22
Antragstellung
§ 23
Mitwirkungsverbote
§ 24
Weiteres Verfahren
§ 25
Rücknahme und Widerruf
Dritter Teil
Schlussbestimmungen
§ 26
In-Kraft-Treten und Ausfertigung
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