§ 14f
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
2.
Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3.
Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeverfügungen,
4.
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
5.
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
6.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.