§ 14f
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
2.
Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3.
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
4.
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
5.
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
6.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.