§ 14d
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2.
Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4.
Verkehrsverwaltungsrecht,
5.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.