FAO

Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Zuletzt geändert am 26.5.2025

§ 3

Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit

Voraussetzung für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder als Fachanwalt ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.