§ 14n
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht
Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
2.
Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
3.
International vereinheitlichtes Handelsrecht,
4.
International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
5.
Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
6.
Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
7.
Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
8.
Grundzüge der Rechtsvergleichung.