Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: